Wer ist im Ausreisezentrum Flüeli und erhält Nothilfe
Abgewiesene Asylsuchende, die einen negativen Asylentscheid oder einen Nichteintretensentscheid (NEE) erhalten haben und die Schweiz verlassen müssen.
Asylsuchende Personen, die ein Wiedererwägungsgesuch, ein Revisionsgesuch oder ein Mehrfachgesuch eingereicht haben und das Verfahren in der Schweiz abwarten dürfen.
Nothilfe – Sicherung des Existenzminimums
Nothilfe umfasst Nahrung, Hygiene, Kleidung und medizinische Versorgung. Meistens werden Gutscheine oder Materialien direkt abgegeben, selten wird Geld ausbezahlt. Zuständig sind die kantonalen Behörden. Sie bestimmen den Aufenthaltsort für die betroffenen Personen und weisen ihnen eine Unterkunft zu.
Leben am Rande
Diese Unterkünfte sind sehr einfach. Meistens handelt es sich um Kollektivunterkünfte, die sich an der Peripherie der Siedlungsgebiete befinden. Wenn Familien von der Nothilfe leben, dürfen Kinder weiterhin die Schule besuchen. Auf das Wohl der Kinder muss Rücksicht genommen werden. Um Nothilfe zu erhalten, muss die betroffene Person beim Kanton einen Antrag stellen. Der Umfang sowie die Art und Weise der Nothilfe unterscheidet sich von Kanton zu Kanton teilweise stark.
Ausreisepflicht bleibt bestehen
Die Gewährung von Nothilfe stoppt die Ausreisepflicht nicht. Die kantonalen Behörden können ausländerrechtliche Zwangsmassnahmen anordnen, um die Ausreisepflicht durchzusetzen.
Nothilfe trotz Unmöglichkeit der Wegweisung
Nach wie vor werden Menschen in die Nothilfe verwiesen, die faktisch gar keine Möglichkeit haben auszureisen.
Langzeit Nothilfe
verhindert ein Leben in Würde.
Darf es sein, dass Menschen über Jahre von Nothilfe leben?
Die durchschnittliche Bezugsdauer der Personen, welche derzeit (Stand 15.11.2021) in Graubünden Nothilfe beziehen, beträgt 461 Tage.
Zwei Einzelpersonen befinden sich insgesamt während 14 ½ bzw. 13 ½ Jahren in der Nothilfe.
(Antwort der Regierung zur Anfrage Müller betreffend Nothilfe im Bündner Asylwesen. Grosser Rat, Session: 20.10.2021)
Einblick in die Nothilfe