Der Zugang zur Rechtsberatung ist ein grundlegendes und wichtiges Recht im Asylverfahren. Wir sind der Meinung, dass jeder Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und auch abgewiesene Asylsuchende Zugang zu (Rechts-)Beratung haben sollte, um so die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens zu gewährleisten. Um einen minimalen Zugang zu gewähren, bietet die Bündner Beratungsstelle ab Jan. 2008 eine mobile Beratung an.

Öffnungszeiten:
während dem Kaffee-Treff, in der Regel am 3. Mittwoch im Monat, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr